Als Pflegeelternvormund gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Sie sind bereits Pflegeeltern und haben eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem
Pflegekind aufgebaut. Jeden Tag erleben Sie, wie wichtig Ihre Unterstützung für seine
Entwicklung ist. Als Pflegeeltern stehen Sie Ihrem Kind bereits in allen Lebenslagen zur
Seite. Die Pflegeelternvormundschaft kann Ihnen die Möglichkeit geben, diese
Verantwortung auch rechtlich zu übernehmen. Das Jugendamt bleibt zentraler
Ansprechpartner und unterstützt Sie und das Pflegekind weiterhin.
Für Kontinuität und Stabilität.
Wenn Erziehung und Sorgeberechtigung zusammenfallen, entsteht
etwas Besonderes im Netzwerk für Ihr Pflegekind: In Kooperation
mit dem Helfersystem setzen Sie sich als Vormund für die Rechte
Ihres Pflegekindes ein. Ein Verbund, der Ihrem Pflegekind
zusätzliche Sicherheit geben kann. Schließlich kennen Sie sein
Leben, seine Bedürfnisse und seine Geschichte besonders gut.
Als Pflegeelternvormunde vereinen Sie beide Rollen -Pflegeperson
und Vormund- in einer Person. Das kann Klarheit, zusätzliche
Stabilität und Vertrauen für Ihr Pflegekind schaffen.
Familie Schmidt begleitet Tom bereits seit vier
Jahren. Als Pflegeelternvormunde treffen sie
nun auch alle wichtigen Entscheidungen für
ihn und beteiligen ihn daran.
Sarah lebt seit ihrer Kindheit bei Familie
Weber. Die Pflegeelternvormundschaft
gibt ihr ein gutes und sicheres Gefühl.
Vertrauen als Grundlage für Entscheidungen
Als Pflegeelternvormunde haben Sie eine besonders
verantwortungsvolle Rolle: Ihr Pflegekind lebt seit längerer Zeit
mit Ihnen im Familienverbund. Auf der Basis dieser
vertrauensvollen Beziehung können Sie es auch rechtlich bei
allen wichtigen Lebensentscheidungen besonders gut
unterstützen: Schulwahl, medizinische Behandlungen oder
andere wichtige Entscheidungen treffen Sie gemeinsam, indem
Sie die altersgerechte Beteiligung Ihres Pflegekindes
sicherstellen und die Rechte Ihres Mündels wahren.
Pflegeelternvormunde kooperieren
mit dem Helfersystem
Vertreten Sie auch als Vormund die
Interessen Ihres Pflegekindes
Die Pflegeelternvormundschaft kann eine größere
Rechtssicherheit schaffen. Wenn ein Kind die Pflegeeltern als
seine Familie erlebt, liegt es oftmals auch in seinem Interesse,
rechtlich von ihnen vertreten zu werden. Sie arbeiten bereits
vertrauensvoll zum Wohle Ihres Pflegekindes mit der Fachkraft
des Pflegekinderdienstes zusammen und kooperieren mit den
Beteiligten im Helfersystem. So können Sie alle wichtigen
Entscheidungen direkt treffen und dabei die Bedürfnisse und das
Wohl Ihres Pflegekindes in den Mittelpunkt stellen.
Durch die Pflegeelternvormundschaft
werden Sie auch rechtlich Interessens-
vertreter Ihres Pflegekindes.
Pflegeelternvormundschaft erfordert
Reflexion und Auseinandersetzung
Neue Aufgaben in der Rolle als Vormund
Zu Ihrem bisherigen Engagement als Pflegeeltern kommen mit der
Vormundschaft neue Voraussetzungen und Aufgaben hinzu. Dabei
kann sicherlich diskutiert werden, ob die Vormundschaft von einem
oder beiden Pflegeeltern übernommen werden sollte. Das
Familiengericht entscheidet abschließend, ob die Vormundschaft auf
die Pflegeeltern übertragen wird, wobei das Kindeswohl oberste
Priorität hat.
Wir vom Jugendamt unterstützen Sie
Das Jugendamt bereitet Sie sorgfältig auf diese neue Rolle vor und
steht Ihnen mit Beratung und Unterstützung stets zur Seite. Auch
eine Teilung der Sorgeberechtigung kann bei rechtlicher
Voraussetzung möglich sein, wenn Sie sich bestimmte Bereiche nicht
zutrauen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Wir informieren Sie
ausführlich.
Ihre Voraussetzungen für die Pflegeelternvormundschaft:
- Verantwortungsvolles Engagement als Vormund
- Wertschätzende Haltung gegenüber dem Pflegekind
- Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Akzeptanz der Lebensgeschichte des Kindes
und seiner Herkunftsfamilie - Kooperationsbereitschaft mit Behörden und Institutionen
- Durchsetzungskraft für die Interessen des Kindes
- Ausreichend zeitliche Ressourcen
- Psychische und physische Gesundheit
- Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Erweitertes Führungszeugnis
- Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ihre Aufgaben als Pflegeelternvormunde:
- Vertretung der Interessen Ihres Mündels in allen Lebensbereichen
- Beantragung von Hilfen zur Erziehung
- Altersgerechte Beteiligung des Kindes an Entscheidungen
- Aktives Einbeziehen Ihres Mündels bei der Hilfeplanung
- Entscheidungen über Schulbildung und Ausbildung
- Gesundheitsfürsorge und Entscheidung bei medizinischen
Behandlungen - Verwaltung von Vermögensangelegenheiten
- Kooperation mit Behörden, Institutionen und der Herkunftsfamilie
- Zusammenarbeit mit dem Helfersystem
- Jährliche Berichterstattung an das Familiengericht
Entspricht die Übernahme der Vormundschaft dem Wohle Ihres Pflegekindes?
Die Übernahme der Vormundschaft ist eine große Verantwortung,
die gut durchdacht sein will. Sie bringt eine neue Rolle und neue
Aufgaben mit sich. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der Vor-
und Nachteile zum Wohle Ihres Pflegekindes. Wichtig ist eine
tragfähige Beziehung zu Ihrem Pflegekind und die Bereitschaft zur
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sowie das Einbeziehen des
Kindes in Entscheidungsprozesse. Sie sollten für Beratung und
Unterstützung offen sein.
Sie haben bereits eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem
Pflegekind aufgebaut? Sie sind bereit, auch diese Verantwortung zu
übernehmen? Dann sind Sie möglicherweise die richtige Person für
diese wichtige Aufgabe.
Wir vom Jugendamt unterstützen Sie
Intensive Vorbereitung
Qualifizierte Schulung
Professionelle Beratung
Individuelle Begleitung
Themenabende und Austauschtreffen mit Gleichgesinnten
Stellen Sie das Kindeswohl in den Mittelpunkt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
| Telefonisch: | (0 24 52) 13 51 72 | Schriftlich: | |
| (0 24 52) 13 51 84 | Bitte klicken Sie hier |
„Die Vorbereitung auf die neue Aufgabe hat
mir Rollenklarheit und Sicherheit gegeben.“
Eine Pflegeelternvormundin
Wir freuen uns, Sie zu einem Beratungsgespräch oder auf einer unserer Info-Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
Claudia Cloudt
Gabi Staß
Koordinierungsstelle Vormundschaft
Jugendamt des Kreises Heinsberg
Antworten auf häufige Fragen
Wenn die Eltern die elterliche Sorge für das Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen oder das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt wird, wird eine Vormundschaft bestellt, die anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft.
Bei einer Vormundschaft wird das gesamte Sorgerecht auf einen Vormund übertragen. Bei einer Ergänzungspflegschaft werden nur bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge auf einen Ergänzungspfleger übertragen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass die Vormundschaft für Ihr Pflegekind als Amtsvormundschaft, als Vereinsvormundschaft, als Berufsvormundschaft oder ehrenamtlich geführt wird.
Eine ehrenamtlich geführte Vormundschaft kann von Angehörigen des Pflegekindes oder auch von Pflegeeltern für ihr Pflegekind übernommen werden. Die Bestellung geeigneter Einzelvormunde hat Vorrang.
Die Pflegeelternvormundschaft kommt für Pflegekinder in Frage, die bereits eine stabile, langfristige Beziehung zu ihren Pflegeeltern aufgebaut haben. Das Pflegeverhältnis sollte auf Dauer angelegt sein.
Wichtig ist, dass Sie als Pflegeeltern bereit sind, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen und mit allen Beteiligten - auch der Herkunftsfamilie - respektvoll zusammenzuarbeiten.
Auf der Grundlage einer tragfähigen Beziehung zu Ihrem Pflegekind sollten Sie bereit sein, langfristig Verantwortung zu übernehmen. Wichtig sind außerdem:
- Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt und anderen Beteiligten
- Offenheit für Beratung und Unterstützung
- Beteiligung des Kindes an Entscheidungsprozessen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Teilnahme an Vorbereitungs- und Beratungsgesprächen
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Ja, eine Teilung der Sorgeberechtigung ist möglich. Wenn Sie sich bestimmte Bereiche nicht zutrauen - beispielsweise die Umgangsregelung mit der Herkunftsfamilie - kann dafür ein zusätzlicher Pfleger bestellt werden.
So können Sie die Bereiche übernehmen, in denen Sie sich sicher fühlen. Während andere Aufgaben zum Wohl des Kindes weiterhin von anderer Stelle professionell begleitet werden.
Die Vormundschaft erstreckt sich in der Regel bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes. Da sich oft ein enges Vertrauensverhältnis entwickelt, setzen viele nach Beendigung der Vormundschaft die Beziehung mit dem Pflegekind auch nach der Volljährigkeit als Begleitung und Unterstützung fort. Das Pflegeverhältnis kann unabhängig von einer Vormundschaft mit Volljährigkeit im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige fortgeführt werden.
- Sie erhalten umfassende Unterstützung durch das Jugendamt:
- Persönliche Beratungsgespräche vor Übernahme der Vormundschaft
- Qualifizierung durch Schulungsmodule
- Kontinuierliche Beratung und Unterstützung während der Vormundschaft
- Themenabende und Austauschtreffen mit anderen Pflegeelternvormunden
- Unterstützung bei schwierigen Sachverhalten
- Jährliche Aufwandsentschädigung durch das Familiengericht
Eine Pflegeelternvormundschaft eignet sich nicht, wenn …
- diese nicht zum Wohle des Pflegekindes ist
- eine Adoption des Kindes geplant ist
- das Pflegeverhältnis nicht auf Dauer angelegt ist
- gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind oder eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie geplant ist
- Sie als Pflegeeltern in einem Anstellungsverhältnis stehen (z.B. Erziehungsstellen oder Projektstellen)
- die Belastung für Sie als Pflegeeltern zu groß wäre
- die Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie für die Übernahme einer Vormundschaft nicht gegeben sind
Die Entscheidung über die Vormundschaft trifft das Familiengericht nach einer umfassenden Prüfung. Das Familiengericht wählt für das Kind den in seiner konkreten Lebenssituation am besten geeigneten Vormund aus. Dabei werden alle Beteiligten angehört:
- Das Pflegekind
- Die Pflegeeltern
- Die Herkunftseltern
- Das Jugendamt
- Der bisherige Vormund
Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt der Entscheidung.
Ja, die Beteiligung des Pflegekindes ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Alter und Entwicklungsstand wird es angemessen informiert und in die Entscheidung einbezogen. Der Wille des Kindes ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über die Vormundschaft. Daher ist wichtig, dass das Kind in den Entscheidungsprozess einbezogen wird und seine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Besteht bereits eine Vormundschaft, kann die Übertragung auf die Pflegeeltern vom Jugendamt oder von den Pflegeeltern selbst beantragt werden. Ab dem Alter von 14 Jahren haben Kinder selbst ein Antragsrecht.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 1773- 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Nein, Ihnen entstehen keine Kosten. Die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt sind selbstverständlich kostenlos.
Als ehrenamtlicher Vormund haben Sie Anspruch auf eine jährliche Aufwandsentschädigung vom Familiengericht.
Bei einem Beratungsgespräch oder einer
Info-Veranstaltung bleibt keine Frage offen.
Interessiert und offen für eine Beratung?
Im persönlichen Beratungsgespräch oder einer Info-
Veranstaltung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur
Pflegeelternvormundschaft. Die Übernahme der
Vormundschaft für Ihr Pflegekind bedarf grundsätzlich der
Einzelfallprüfung. Wir besprechen Ihre individuelle
Situation und die Ihres Pflegekindes und klären alle Fragen,
die Sie haben.
Ein Pflegeelternvormund ist mehr als nur ein rechtlicher
Vertreter. Er ist ein Mensch, der aus persönlicher Bindung
heraus reflektiert handelt und das Beste für sein Pflegekind
möchte. Jemand, der da ist, zuhört und trotz seiner
Unabhängigkeit als Vormund Entscheidungen trifft, bei
denen er sein Mündel beteiligt und mit den anderen im
Helfersystem zusammenarbeitet.